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52064 Aachen
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BAFA - Förderprogramm des Bundes
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, wurde 1946 als Zentralamt für Wirtschaft gegründet. 2001 erfolgte der Zusammenschluss (zwischenzeitlich in Bundesamt für Wirtschaft umbenannt) mit dem Bundesausfuhramt zum heutigen BAFA.
Neben der Ausfuhrkontrolle, der Wirtschaftsprüfung und der Wirtschafts- und Mittelstandsförderung obliegen dem BAFA im Bereich Energie die Förderung energieeffizienter Techniken sowie die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Für Wohngebäude gibt es die „Vor-Ort-Beratung“. Dabei werden in einem Rechenmodell des Gebäudes unterschiedliche Dämmstandards und Energieträger vor dem Hintergrund von Komfort und Wirtschaftlichkeit miteinander verglichen. 60% der förderfähigen Beratungskosten können bis zu einer festgelegten Obergrenze bezuschusst werden. Erfolgt eine Erläuterung des Energieberatungsberichtes in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung, wird auch diese Leistung in einem vorgegebenen Rahmen vom BAFA zu 100% übernommen.
Als energieeffiziente Techniken werden im Marktanreizprogramm - MAP - gefördert:
Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen (Holz):
- Kessel zur Verbrennung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln
- Pelletöfen mit Wassertasche
- Kombinationskessel zur Verbrennung von Scheitholz und Holzpellets / Holzhackschnitzeln
- Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
Heizen mit effizienten Wärmepumpen:
- Raumheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden
- Raumheizung von Gebäuden mit Warmwasserbereitung mittels anderer, erneuerbarer Energien
- Raumheizung von Nichtwohngebäuden
- Bereitstellung von Prozesswärme oder Wärme für Wärmenetz
Kraft-Wärme-Kopplung:
- Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Nutzwärme
- Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen
- Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern
Errichtung oder Erweiterung von solarthermischen Anlagen für:
- Warmwasserbereitung
- Raumheizung
- Raumheizung und Warmwasserbereitung kombiniert
- Solare Kälteerzeugung
- Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme und/oder Kältenetz
- Bereitstellung von Prozesswärme
Optimierung von Anlagen, die bereits in der Vergangenheit vom BAFA gefördert wurden:
- Frühestens ein Jahr nach Inbetriebnahme einer vom BAFA geförderten Wärmepumpe ist ein Zuschuss von pauschal 250,- € für einen Qualitätscheck erhältlich. Jedoch maximal in Höhe der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten,
- Für Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen können in einem Zeitraum von 3 bis 7 Jahren nach Inbetriebnahme ein Investitionszuschuss von 200,- € beantragt werden, jedoch maximal in Höhe der förderfähigen Kosten zur Optimierung.
Es werden Zuschüsse sowohl im Neubau als auch in der Bestandssanierung gewährt, wobei diese noch durch eine Innovations- und eine Zusatzförderung, z. B. für die Kombination mehrerer Techniken oder bei Einbau in besonders energieeffizienten Gebäuden aufstockbar sind.
Förderanträge
Förderanträge sind im Marktanreizprogramm (MAP) mit Ausnahme des Antrags auf Förderung einer solarthermischen Anlage oder Optimierung einer bereits geförderten Heizungsanlage/Wärmepumpe vor Auftragsvergabe zu stellen. Für solarthermische Anlagen gilt eine Antragsfrist von neun Monaten nach Fertigstellung.
Im Anreizprogramm Energieeffizienz, kurz APEE, wird zusätzlich bei Erhalt einer Förderung im Marktanreizprogramm, kurz MAP, bezuschusst:
- Einbau einer Biomasseanlage
- Einbau einer effizienten Wärmepumpe
- Modernisierung einer bestehenden Heizungsanlage (ohne Brennwerttechnik) durch Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermie Anlage
Auch hier gilt eine Antragsfrist von neun Monaten nach Fertigstellung.
Näheres dazu erfahren Sie in der Beratung bei effeff.ac.
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