KfW-Förderbank

Die KfW-Förderbank entstand, wie ihr Name sagt, als Kreditanstalt für Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg unter Verwendung der Mittel aus dem Marshall-Plan.
Heute hilft sie mit zinsgünstigen Darlehen – die teilweise auch nicht tilgungspflichtige Zuschüsse enthalten – oder direkten Zuschüssen bei Bau, Kauf, Modernisierung oder Umbau Ihrer Immobilie.

Die KfW fördert energieeffiziente Maßnahmen im Gebäudesektor mit Zuschüssen und günstigen Krediten

Neubau eines KfW-Effizienzhauses

Beim Bau eines neuen KfW-Effizienzhauses kann der Bauherr eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Darlehens für die Bau- und Baunebenkosten (aber ohne Grundstückskosten!) einschließlich der Kosten für Beratung, Planung und energetischer Baubegleitung erhalten.

Kauf einer neu errichteten Wohnimmobilie oder energetisch frisch saniertem Wohnraum

Gleiches gilt für den Käufer einer neu errichteten Wohnimmobilie als Ersterwerber:
Der Kaufpreis inklusive Nebenkosten (aber ohne Grundstückskosten!) wird gefördert.
Ebenso wie im Neubau wird der Kauf von energetisch frisch saniertem Wohnraum gefördert.

Modernisierung von Baudenkmälern

Bei Baudenkmälern oder Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz wird die energetische Modernisierung mittels zinsgünstiger Darlehen ebenfalls unterstützt.

Zinsgünstige Darlehen durch die KfW-Bank

Die zinsgünstigen Darlehen enthalten aktuell sogar einen nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuß. Es ist auch eine Kombination diverser Maßnahmen möglich. Addieren sich diese Maßnahmen zu einer energetischen Komplettmodernisierung bei der das Niveau eines KfW-Effizienzhaus erreicht wird, erhöhen sich die möglichen Darlehenssummen und Tilgungszuschüsse nochmals. Eine weitere Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines KfW-Darlehens ist die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien wie Pellets, Solarwärme oder Wärmepumpen.

Direkte Zuschüsse durch die KfW-Bank

Neben den Möglichkeiten zinsgünstiger Darlehen, gibt die KfW-Bank auch direkte Zuschüsse: Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich private Ersterwerber von einer Eigentumswohnung oder eines Ein-oder Zweifamilienhauses sowie private Eigentümer von Baudenkmalen oder Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz. Wie bei den Darlehen, sind die Zuschüsse verknüpft mit dem Erreichen bestimmter energetischer Niveaus. Es werden nur noch Komplettmodernisierungen zum Effizienzhaus gefördert. Auch die Ausgaben für die Planung und energetische Baubegleitung durch KfW-anerkannte Sachverständige können mit bis zu 50% der Kosten direkt bezuschusst werden. Allen energetischen Fördermaßnahmen der KfW Bank ist gemein, dass sie von einem von der KfW anerkannten Sachverständigen begleitet und geprüft werden müssen.

effeff.ac hat zahlreiche KfW zugelassene Sachverständige in seinem regionalen Netzwerk. Gerne beraten wir Sie ausführlich zur Förderung und den Voraussetzungen.

Was wir für Sie tun können:

  • Beratung zu den technischen Förderbedingungen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Bereitstellung eines KfW zugelassenen Sachverständigen
  • rechnerischer Nachweis der KfW-Anforderungen
  • Bestätigung für den KfW-Antrag (Darlehn oder Zuschuss)
  • Prüfung der Angebote auf Einhaltung der KfW-Anforderungen
  • Ortstermin mit Überprüfung der KfW-konformen Umsetzung
  • KfW-Bestätigung nach der Durchführung
  • Baubegleitung durch einen zugelassenen Sachverständigen

Selbst wenn die Energieeffizienz nicht im Fokus steht, ist der Erhalt zinsgünstiger Darlehen durch die KfW möglich: beim Bau von Wohneigentum werden die Bau- und Baunebenkosten, einschließlich der Grundstückskosten und der Kosten für Außenanlagen, finanziert; analog hierzu beim Kauf von Wohneigentum der Kaufpreis, die Kosten für die Instandsetzung, den Umbau oder die Modernisierung einschließlich der Nebenkosten. Mit Hilfe der KfW Bank werden für barrierereduzierende Umbaumaßnahmen, familiengerechten Umbau und Einbruchsschutz ebenfalls an Eigentümer und auch Mieter Darlehen vergeben; dies gilt natürlich auch, wie zuvor, für den Ersterwerb von frisch umgebauten Wohnraum. Ebenso besteht auch hier für Ein- oder Zweifamilienhäuser – oder Eigentumswohnung – die Möglichkeit der direkten Bezuschussung. Näheres dazu erfahren Sie in der Beratung bei effeff.ac.