Was wir Ihnen bieten:
Mit der Optimierung Ihrer Heizungsanlage können Sie nicht nur Geld sparen, sondern schützen das Klima mit einem geringeren Brennstoffverbrauch!
Ablauf
Wir benötigen von Ihnen in digitaler Form (pdf, jpg):
Sollten sich nachträglich Änderungen zu Ihren eingereichten Unterlagen ergeben, berechnen wir 60,00 Euro pro Änderungswunsch.
Allgemeine Informationen
Hydraulischer Abgleich
Über zwei Drittel des Endenergieverbrauchs der privaten Haushalte entfallen auf die Heizungsanlage. Oftmals sind Heizungsanlagen technisch veraltet. Dort ist ein gewaltiges Einsparpotential vorhanden. Der hydraulische Abgleich ist der Vorgang, die Volumenströme in den einzelnen Teilsystemen auf die in der Planung berechneten Soll-Volumenströme abzustimmen.
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass alle Heizflächen (Heizkörper und/oder Fußbodenheizungen) mit den benötigten Volumenströmen des Heizmediums zeitgerecht versorgt werden. Nur so ist eine maximale Absenkung der Systemtemperaturen möglich. Der hydraulische Abgleich ist immer bei einem Austausch der Heizungsanlage, Anlagenkomponententausch oder erstmaligem Einbau einer Heizungsanlage sowie aller Maßnahmen, die die Heizlast des Objektes beeinflussen, Pflicht.
Warum spart der hydraulische Abgleich Brennstoffkosten und somit Geld?
Auf den ersten Blick ist der hydraulische Abgleich ein kostspieliger, komplizierter Vorgang. Doch ein unnötig hoher Energieverbrauch treibt auch Ihre Heizkosten in die Höhe. Mit einem hydraulischen Abgleich/Heizungsoptimierung können Sie bis zu 15 % Energie einsparen. Das schlägt sich auch auf Ihrem Konto nieder. Denn durch den hydraulischen Abgleich wird nur soviel Energie bereitgestellt, wie tatsächlich benötigt wird.
Förderung des hydraulischen Abgleichs
Die Höhe des Förderzuschusses durch die STAWAG beträgt 50 Prozent der Kosten bis max. 1000 Euro für die „Berechnung und Durchführung des hydraulischen Abgleichs“ für Wärme-Contracting-Kund:innen der STAWAG. Für Kund:innen mit aktivem Gasliefervertrag beträgt die Förderung 50 Prozent der Kosten bis max. 500 Euro. Bitte beachten Sie die genauen Förderbedingungen. Die Förderung über andere Stellen müssen u.U. vor der Beauftragung beantragt werden.
Die genauen Bestimmungen sind in der Förderrichtlinie zu finden. Zur Beantragung der Mittel nutzen Sie bitte den Förderantrag. Sie können das Dokument am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail an die Energieberatung der STAWAG senden. Beachten Sie dabei, dass der Antrag im Acrobat Reader separat geöffnet werden muss. Speichern Sie das Dokument zur Sicherheit auch auf Ihrem PC.
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