Umfangreiche Analyse aller Komponenten der Heizungsanlage Ihres Unternehmens (mit maximaler Heizfläche von max. 2.500 m²). Inkl. Ermittlung der CO2 und CO Ausstöße.
1.
Objektbegehung und Datenaufnahme vor Ort bis zu einer beheizten Fläche von 2.500 m²
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Durchführung von Standard-Messungen (Heizungs-EKG) an mehreren Heizungsanlagen durch installierte Sensorik
3.
Erstellung eines neutralen Experten-Gutachtens binnen 72h
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Darstellung der Ergebnisse in einem umfangreichen Bericht mit Anlagen
In der Fachwelt ist das ein offenes Geheimnis: Vier von fünf Heizungsanlagen verschwenden pausenlos und unnötig Energie. Und damit auch Geld. Der Grund: "Oft sind die Anlagen lediglich auf der Basis recht grober Schätzwerte eingestellt oder nicht ausreichend gewartet", erklärt Ralf Hinrichsmeyer, Vertrieb der STAWAG. Damit ihre Kunden künftig Kosten sparen können, bietet der Energieversorger jetzt gemeinsam mit dem Partner ecotaris einen neuen Optimierungs-Check an. Im Blick hat man dabei vor allem größere Wohnhäuser und Bürogebäude bis 2.500 Quadratmeter. "Es geht um ein Anlagen-EKG im Wortsinn", sagt Ralf Hinrichsmeyer. "Der Ist-Zustand der Anlage wird mit hochpräziser digitaler Technologie erfasst und ausgewertet – und zwar während der Heizperiode im laufenden Betrieb, der dadurch nicht beeinträchtigt wird."
Hierbei setzen die ecotaris-Spezialisten ein mobiles Mess-Set ein. Über 24 bis 48 Stunden zeichnet man alle energetisch relevanten Werte auf über den technischen Gebäudezustand. Die Messwerte werden durch Fachleute gesichtet und sind die Basis für konkrete Handlungsempfehlungen in Bezug auf Anlagenproblemen und Energieeinsparpotentiale. "Es löst immer wieder Erstaunen aus, dass oft mit geringen Investitionen der Verbrauch erheblich reduziert werden kann", fasst Hinrichsmeyer zusammen. "Mal ist ein hydraulischer Abgleich nötig, mal muss nur eine Pumpe ausgetauscht werden." Die Einsparungen, die letztlich auch den Mietern und der Umwelt zu Gute kommen, beziffert Hinrichsmeyer auf bis zu 30 Prozent.
Auf Grundlage unserer Kurzzeitmessung ermitteln wir für Sie den Jahresnutzungsgrad Ihrer Wärmeversorgungsanlage nach §10 Abs. 1 WärmeLV (Wärmelieferungsverordnung).
Die MwSt. kann für Geschäftskunden ausgewiesen werden.